Seit 1997 bin ich im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht tätig und verfüge über langjährige Erfahrungen in diesem Fachgebiet.
Diese Spezialisierung als Fachanwalt und meine permanente Weiterbildung ermöglichen mir eine umfassende rechtliche Fachberatung sowie eine kompetente Vertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Service, Beratung und ein hoher Grad an persönlichem Engagement kennzeichnen meine anwaltliche Tätigkeit.
Hierbei steht der persönliche Kontakt zu meinen Mandanten für mich im Vordergrund.
Zu meinen Mandanten gehören Mieter, Pächter, Vermieter, Filialisten, Immobilienverwalter, Makler sowie Wohnungs- und Immobilieneigentümer.